Onkozert —

Fachexperte werden

Sie sind seit mehr als 3 Jahren onkologisch tätig und haben eine verantwortliche Funktion in der Behandlung von Krebs-Patienten? Dann werden Sie Fachexperte!

Als Fachexperte auditieren Sie im Auftrag von OnkoZert onkologische Zentren, entsprechend den Anforderungen der Deutschen Krebsgesellschaft. Neben der Begutachtung vor Ort sind Sie in die Bewertung von Unterlagen eingebunden und verfassen einen Auditbericht als Grundlage für die Zertifikatserteilung bzw. -aufrechterhaltung.

OnkoZert koordiniert das jeweilige Zertifizierungsverfahren und unterstützt Sie administrativ, damit Sie sich auf die fachliche Bewertung konzentrieren können.

Sie begleiten die Zentren im Rahmen Ihrer Audittätigkeit bis zu 3 Jahre in Folge und können die angestoßenen Verbesserungen in den Zentren direkt mitverfolgen.

Als etablierter Fachexperte haben Sie zusätzlich die Chance in den Ausschuss Zertifikatserteilung berufen zu werden und in Zusammenarbeit mit weiteren Ausschussmitgliedern über die Erteilung von Zertifikaten zu entscheiden.

Um Fachexperte zu werden, durchlaufen Sie ein mehrstufiges Qualifizierungsverfahren, an dessen erfolgreichem Ende die Ernennung zum Fachexperten durch die Deutsche Krebsgesellschaft steht. Das Qualifizierungsverfahren für Fachexperten erfordert den Nachweis bestimmter Zulassungsvoraussetzungen, die Teilnahme an einem 3-tägigen Fachexperten-Lehrgang mit abschließender Prüfung und die erfolgreiche Teilnahme an einem Hospitationsverfahren.

 

Interessentenregistrierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zum Fachexpertenlehrgang sind in dem untenstehenden Informationsblatt definiert.

Informationsblatt „Qualifizierungslehrgang Fachexperten“

 

Wenn Sie Interesse an einer Qualifizierung zum Fachexperten haben, erhalten Sie durch die Registrierung automatisch Informationen über geplante Lehrgänge.

    Durch die Registrierung werden Sie automatisch per Mail über neu ausgeschriebene Lehrgänge informiert. Die Registrierung ist unverbindlich und kann jederzeit zurückgenommen werden. Die Registrierung stellt keine Anmeldung zu einem bestimmten Lehrgang dar und erzeugt auch keinerlei Anspruch auf eine Lehrgangsteilnahme. Nach drei ausgeschriebenen Lehrgängen ohne eine Anmeldung wird Ihre Registrierung automatisch gelöscht.