Onkozert —

Kooperationen von Standorten

Partnerschaft statt Kooperation

Die Etablierung von kooperativen Zentren wird von den Beteiligten vielfach hinsichtlich des Aufwandes und der gestellten Anforderungen unterschätzt. Grundsätzlich sollten Kooperationen eine Ausnahme darstellen, insbesondere wenn die beteiligten Kliniken unterschiedliche Träger aufweisen. Allgemein gilt, dass eine Zusammenarbeit (z.B. gemeinsame Tumorkonferenz) zwischen Zentren auch möglich ist, ohne dass eine Kooperation eingegangen wird.

Anforderungen an kooperierende Organkrebszentren

Ziel eines kooperierenden Organkrebszentrums ist eine vergleichbare Patientenversorgung hinsichtlich Art und Qualität. Dies bedeutet, dass ein Patient unabhängig davon, welchem (Klinik-) Standort er sich anvertraut, diese vergleichbare Versorgung erwarten kann. Ein kooperierender Standort hat demzufolge die Erfüllung der zugrunde liegenden Zertifizierungsanforderungen in vollem Umfang nachzuweisen.

Zeitgleiche Erstzertifizierung mehrerer Standorte

Die zeitgleiche Erstzertifizierung von mehreren Standorten ist zu vermeiden. Bei kooperierenden Standorten wird in der Regel ein bereits erfolgreich zertifiziertes Zentrum um einen weiteren Standort erweitert. Eine zeitgleiche Erstzertifizierung ist nur bei besonders positiven strukturellen Voraussetzungen (u.a. identischer Träger) möglich.

Strukturanforderungen

Für die strukturelle Gestaltung von Organkrebszentren sind unter Basisinformationen Zertifizierung wichtige Hinweise sowie strukturelle Anforderungen enthalten. Dieses Dokument „Basisinformation Zertifizierung“ ist bei der Planung eines Organkrebszentrums zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt eingehend zu analysieren und hat für kooperierende Standorte eine besondere Bedeutung. Die Einbindung von OnkoZert bei den Planungen eines kooperierenden Zentrums sollte ebenfalls sehr früh erfolgen, um zu vermeiden, dass zu einem Zeitpunkt, an dem sehr viele Vorarbeiten bereits geleistet worden sind, die Struktur des kooperierenden Zentrums grundsätzlich in Frage gestellt werden muss.

Strukturbewertung

Jede Kooperation bedarf einer schriftlichen Strukturbewertung, die über die Zulassung der Kooperation entscheidet (gebührenpflichtig). Die Strukturbewertung ist ein aufwendiges und zeitintensives Verfahren, bei dem strukturelle und sonstige zentrale Zertifizierungsanforderungen intensiv analysiert und bewertet werden. Für die Strukturbewertung gibt es spezielle Vorlagen, die bei OnkoZert direkt anzufragen sind.

Richtlinien zur Strukturbewertung

Die von OnkoZert bzw. durch den Ausschuss Zertifikatserteilung durchgeführten Strukturbewertungen werden u.a. anhand der nachfolgend dargestellten Richtlinien vorgenommen. Diese Richtlinien stellen nicht in jedem Fall ein Ausschlusskriterium für die Zulassung zum Zertifizierungsverfahren dar. In begründeten Ausnahmefällen kann der Ausschuss Zertifikatserteilung eine Sonderzulassung ggf. in Verbindung mit bestimmten Auflagen aussprechen.

 

Träger Ein gemeinsamer Träger bei den kooperierenden Standorten ist von Vorteil.
Entfernung Die Entfernung der Standorte zum Hauptstandort sollte nicht über 45 km betragen bzw. max. eine Fahrtzeit von 45 min aufweisen (Berechnung über google Maps – schnellste Route).
Anzahl kooperierender Standorte

Jeder zusätzliche Standort erhöht die Anforderungen und die Aufwände an eine Zusammenarbeit. Ausnahmen können Standorte sein, die unter einem Träger stehen und von einer medizinischen Leitung disziplinarisch geführt werden.

2 Standorte
Hat sich in einigen Fällen als sinnvolle und nutzbringende Struktur für alle Beteiligten erwiesen.

3 Standorte
Kann sich als schwierig erweisen und sollte, wenn möglich, nicht als bevorzugte Variante genommen werden. Sofern bestimmte Aspekte berücksichtigt werden, ist dieses Modell jedoch von Vorteil.

4 Standorte
Erfordern an die Koordination extreme Ansprüche. Dieses Modell wird daher allgemein nicht empfohlen.

Über 4 Standorte
Ein kooperierendes Zentrum mit mehr als 4 Standorten wird aufgrund der aktuellen Erfahrungen als extrem kritisch erachtet und absolut nicht empfohlen.

Anzahl Primärfälle Jeder Standort eines kooperierenden Zentrums hat die Fall-/Primärfallanforderungen eigenständig nachzuweisen. Hinsichtlich der Ausnahmeregelungen im Bereich Brust (Bestandsschutz) und Lunge (Kontinuität Zentrumsleitung) ist OnkoZert direkt zu kontaktieren.
Art des QM-Systems In den DKG-zertifizierten Zentren sollte ein zertifiziertes QM-System implementiert sein. Das ist eine Empfehlung, allerdings keine Voraussetzung für die Zertifizierung. Besteht das kooperierende Zentrum aus mehr als 2 Standorten empfiehlt sich ein standortübergreifendes QM-System, in dem die Zusammenarbeit unter den Standorten geregelt und gesteuert wird.
Kooperationspartner Je mehr Kooperationspartner in das Zentrum integriert sind, desto schwerer ist erfahrungsgemäß die Abstimmung innerhalb des Zentrums und unter den Kooperationspartner einer Fachrichtung.

Vereinfachtes Beispiel