Gynäkologische Krebszentren
Erhebungsbogen | Datenblatt | FAQ
Die Zertifizierungskriterien stellen die Fachliche Anforderungen an Gynäkologische Krebszentren (FAG). Sie sind im Erhebungsbogen zusammengefasst. Von jedem zu zertifizierenden Gynäkologischen Krebszentrum ist im Vorfeld des Zertifizierungsaudits im Erhebungsbogen darzulegen, wie und in welchem Umfang die gestellten Anforderungen erfüllt werden. Das Datenblatt (Excel-Vorlage) ist eine offizielle Anlage des Erhebungsbogens und somit gleichzeitig mit dem Erhebungsbogen einzureichen.
Auditjahr 2025
Bitte beachten Sie, dass der Erhebungsbogen und das Datenblatt des Auditjahres 2024 nicht mehr für das Auditjahr 2025 genutzt werden können.
Erhebungsbogen Gynäkologische Krebszentren
(Stand 16.08.2024, Version J1)
Datenblatt Gynäkologische Krebszentren
(Stand 16.08.2024, Version J1.1)
FAQ’s Gynäkologische Krebszentren
(Stand 16.08.2024)
Auditjahr 2024
Bitte beachten Sie, dass der Erhebungsbogen und das Datenblatt des Auditjahres 2023 nicht mehr für das Auditjahr 2024 genutzt werden können.
Erhebungsbogen Gynäkologische Krebszentren*
(Stand 25.10.2023, Version I1)
Datenblatt Gynäkologische Krebszentren**
(Stand 06.03.2024, Version I1.3)
FAQ’s Gynäkologische Krebszentren
(Stand 25.10.2023)
* Gegenüber der Vorschau-Version des Erhebungsbogens vom 14.09.23 wurden Änderungen in den Kapiteln 1.2.5 und 4.1 vorgenommen.
** Gegenüber der Version I1.1 vom 14.09.2023 wurden im Nenner der Kennzahl 22 (Endometrium-Ca.–POLE-Untersuchung) die Morphologie-Codes (ICD-O) angepasst, da diese in der Primärversion des zugrundeliegenden Qualitätsindikators der S3-Leitlinie (QI6, LL Endometrium) nicht vollständig und richtig definiert worden sind. Die Kennzahl 22 ist im Auditjahr 2024/Kennzahlenjahr 2023 optional darzulegen (verbindliche Darlegung ab dem Auditjahr 2025/Kennzahlenjahr 2024).
Gegenüber der Version I1.2 vom 01.02.2024 wurde im Nenner der Kennzahl 22 (Endometrium-Ca.–POLE-Untersuchung) ein Morphologie-Code (ICD-O) korrigiert: Statt 8380/03 → 8380/3.
Erhebungsbogen Pathologie | Radioonkologie |
Ambulante internistische Onkologie
Alle hier aufgeführten Informationen und die Erhebungsbögen der Kooperationspartner Pathologie, Radioonkologie und ambulante internistische Onkologie sind auch im Bereich Praxen/Kooperationspartner abrufbar.
Pathologie
Bitte beachten Sie, dass der Erhebungsbogen des Auditjahres 2023 nicht mehr für das Auditjahr 2024 genutzt werden kann.
Erhebungsbogen “Pathologie”
(Stand 08.12.2023, Version M1)
Radioonkologie
Bitte beachten Sie, dass der Erhebungsbogen des Auditjahres 2023 nicht mehr für das Auditjahr 2024 genutzt werden kann.
Erhebungsbogen “Radioonkologie”
(Stand 18.12.2023, Version L1)
Ambulante internistische Onkologie
Versorgungseinrichtungen der „Ambulanten internistischen Onkologie“ haben die Möglichkeit, die Anforderungen in den jeweiligen spezifischen Organ-Erhebungsbögen oder organübergreifend in den nachfolgend als Download verfügbaren Erhebungsbögen abzubilden. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn die Versorgungseinrichtung mehrere Organkrebszentren bedient.
Bitte beachten Sie, dass der Erhebungsbogen des Auditjahres 2023 nicht mehr für das Auditjahr 2024 genutzt werden kann.
Erhebungsbogen „Ambulante internistische Onkologie“
(Stand 20.12.2023, Version B3)
Senologisch- | Gynäkologisch-Onkologische Praxen
Das Zertifizierungssystem hat das Ziel einer verbesserten Patientenversorgung im Rahmen von interdisziplinären und gesamtheitlichen Versorgungsstrukturen.
In diesem Sinne gibt es die Möglichkeit einer Zertifizierung von kooperierenden Praxen in der Gynäkologie. Bei erfolgreicher Teilnahme an diesem Zertifizierungsprozess erhalten die Praxen ein DKG-Zertifikat.
Erhebungsbogen „Gynäkologische Praxen“
(Stand 14.09.2023, Version C1)
Details zu den Zertifizierungsvoraussetzungen und zum Ablauf der Zertifizierung sind dem Dokument Zertifizierung von Partnerpraxen zu entnehmen.
Erstzertifizierung
Anfrage | Antragsstellung
Um konkrete Informationen über die Zertifizierung eines Gynäkologischen Krebszentrums geben zu können, benötigen wir einige Angaben, die in der „Anfrage Zertifizierungsaufwand“ mitzuteilen sind. Auf Basis dieser Angaben überprüfen wir die grundsätzliche Zertifizierbarkeit des Zentrums und erstellen eine Aufwandsbetrachtung.
Anfrageformular
(Stand 15.12.2015)
Hinweise Zertifizierung
Die Erfahrungen des Zertifizierungssystems sind in Form von Hinweisen aufbereitet. Diese weiterführenden Regelungen sind, sortierbar nach Organen und Erstell-/ Änderungsdatum, unter Hinweise u. Dokumente abgebildet.
Ablauf der Zertifizierung | Fristen
Basisinformationen Zertifizierung
In dem Dokument „Basisinformation Zertifizierung” sind grundlegende Informationen für die Zertifizierung von Organkrebszentren zusammengefasst, die insbesondere im Vorfeld der Zertifizierung zu beachten sind.
Es wird dringend empfohlen, das Dokument „Basisinformation Zertifizierung” bei der Planung eines Organkrebszentrums zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt zu analysieren, da es u.a. Informationen zu den strukturellen Anforderungen eines Zentrums enthält.
Basisinformation Zertifizierung
(Stand 04.02.2020)
Definition Kooperationspartner
(Stand 26.07.2012)
Richtlinien Namensgebung für Zentren
(Stand 24.01.2014)
Zertifizierungsbestimmungen
Die Ausführungsregelungen für die Zertifizierung sind u.a. in folgenden Dokumenten hinterlegt:
Bestimmungen Zertifizierung
(Stand 20.01.2022)
Bestimmungen Datenqualität
(Stand 20.01.2022)
Anfrage
Für die Einleitung eines Zertifizierungsverfahrens benötigt OnkoZert von dem an einer Zertifizierung interessierten Zentrum bestimmte Angaben. Diese Angaben werden von dem interessierten Zentrum mittels eines Anfrageformulars übermittelt. OnkoZert bewertet auf Basis dieser Daten die grundsätzliche Zertifizierbarkeit der Zentrumsstruktur und erstellt eine Aufwandsabschätzung, die an das anfragende Zentrum übergeben wird.
Zeitliche Empfehlung: 4-6 Monate vor geplantem Audittermin
Mehrstandortige Zentren:
Der Zusammenschluss von mehreren Standorten zu einem gemeinsamen Zentrum ist für bestimmte Organkrebszentren (z.B. Brust und Darm) möglich. Dies ist jedoch an besondere Voraussetzungen gebunden, die teilweise in den organspezifischen Erhebungsbögen hinterlegt sind. Für die Zulassung zur Zertifizierung bei einer mehrstandortigen Struktur ist eine Strukturbewertung mit positivem Ergebnis verbindlich zu durchlaufen.
Sofern eine mehrstandortige Struktur angedacht ist, sollte zu einem möglichst frühen Zeitpunkt (z.B. im Vorfeld einer solchen Kooperationsvereinbarung) mit OnkoZert Kontakt aufgenommen werden, um die grundsätzliche Zertifizierbarkeit sowie um sonstige Besonderheiten zu betrachten.
Antragstellung
Mit der schriftlichen Antragstellung von Seiten des Zentrums wird die Zertifizierung formell bei OnkoZert eingeleitet. Im Anschluss werden die Fachexperten benannt und die Termine für das Audit abgestimmt. Eine Bestätigung des Audittermins setzt die Verfügbarkeit der erforderlichen Fachexperten voraus.
Zeitliche Empfehlung: 3-4 Monate vor geplantem Audittermin
Antrag Einleitung Zertifizierung
(Stand 21.03.2023)
Bewertung Erhebungsbogen
Die Fachlichen Anforderungen an ein Zentrum sind in den organspezifischen Erhebungsbögen festgelegt. In dem Erhebungsbogen beschreiben die in der Vorbereitung zur Zertifizierung befindlichen Zentren, wie die einzelnen Fachlichen Anforderungen in dem Zentrum umgesetzt sind. Der von dem Zentrum bearbeitete Erhebungsbogen wird bei OnkoZert eingereicht und von dem Fachexperten hinsichtlich Erfüllung der Fachlichen Anforderungen bewertet. In der von dem Fachexperten schriftlich erstellten Bewertung wird eine Empfehlung hinsichtlich Einleitung des Zertifizierungsverfahrens ausgesprochen. Die Bewertung kann mit Auflagen für die Einleitung des Zertifizierungsverfahrens verbunden sein. Das Zentrum kann diese Bewertung nutzen, um sich nochmals gezielt auf die Klärung oder Behebung beschriebener Schwachstellen bei der Vorbereitung des Zertifizierungsaudits zu konzentrieren.
Zentren, bei denen eine erfolgreiche Zertifizierung stark gefährdet ist, werden somit auch vor einer Zertifizierung mit negativem Ergebnis frühzeitig geschützt.
Datenblatt (Excel-Vorlage)
Das Datenblatt ist eine offizielle Anlage des Erhebungsbogens. In einem ersten Bewertungsschritt wird das Datenblatt formal durch OnkoZert bewertet. In einem zweiten Bewertungsschritt erfolgt die analytische Bewertung der Angaben durch den jeweiligen Fachexperten.
Einreichung Erhebungsbogen inkl. Anlagen
Definition Anlagen Erhebungsbogen
Offizielle Anlagen zum Erhebungsbogen können neben dem Datenblatt (Excel-Vorlage) auch weitere ausgewiesene Dokumente umfassen. Obligat sind z.B. Stammblätter und bei Onkologischen Zentren der Zertrechner sowie ggf. die Anlage Tumorentität (Nachweisstufen „T“ und „S“). Im Einzelfall können der Ausschlussfrist auch spezielle Stellungnahmen unterliegen, die von OnkoZert ausdrücklich angefordert werden (z.B. zu der Primärfallentwicklung).
Ausschlussfristen
- Ausschlussfrist Erstzertifizierung: 6 Wochen vor geplantem Audittermin; bei Onkologischen Zentren 8 Wochen
- Ausschlussfrist Erweiterungsaudits*: 6 Wochen vor geplantem Audittermin
- Ausschlussfrist Überwachungs-/ Wiederholaudits: 4 Wochen vor geplantem Audittermin
* Erweiterungsaudits bei modularem Systemansatz
Die Ausschlussfrist entspricht den Fristen bei Erstzertifizierung. Eine Dokumentenprüfung ist nur möglich, wenn die Bearbeitung der Zertifizierungsanfrage mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen wurde (zeitliche Empfehlung Einreichung Anfrage: 4 – 6 Monate vor geplantem Audittermin).
Bsp.:
- bestehendes Viszeralonkologisches Zentrum mit den Organen Darm und Pankreas und einer geplanten Erweiterung um das Modul Magen
- zertifiziertes Onkologisches Zentrum mit einer Erweiterung um das Modul Kopf-Hals-Tumor-Zentrum
- zertifiziertes Onkologisches Zentrum mit einer Erweiterung um ein Prostatakrebszentrum
Vollständigkeit der Unterlagen (Voraussetzung Zulassung zum Audit)
Unabhängig von der Auditart (Erstzertifizierung, Überwachungs-/ Wiederholaudit) stellt die Vollständigkeit der Unterlagen eine Voraussetzung für die Zulassung zum Audit dar. Vollständigkeit bedeutet, dass alle erforderlichen Dokumente unter Beachtung der Ausschlussfrist in vollständiger und korrekter Form vorliegen. Die Nachreichung von einzelnen Unterlagen aufgrund unvollständiger Bearbeitung ist nach Ablauf der Ausschlussfrist nicht möglich (Beginn Dokumentenprüfung erfordert Vollständigkeit).
Einreichungsformat
Die Unterlagen werden teilweise in Datenbanken automatisch eingelesen. Daher ist eine Einreichung im ursprünglichen Dateiformat erforderlich (z.B. Word oder Excel; PDF-Formate sind nicht möglich).
Vorgespräch
In einem Vorgespräch werden Unklarheiten und kritische Punkte, die den Erfolg einer Zertifizierung gefährden können, zwischen Zentrum und Fachexperten vor Ort besprochen. Ein Vorgespräch ist insbesondere dann empfehlenswert, wenn grundsätzlich Unklarheiten/Unsicherheiten bestehen, die ein erfolgreiches Auditergebnis gefährden können. Dies ist z.B. bei komplexen Strukturen (mehrstandortiges Zentrum, …) gegeben oder wenn beim Aufbau des Zentrums nicht auf Erfahrungen mit dem DKG-Zertifizierungssystem zurückgegriffen werden kann. Das Vorgespräch dauert zwischen 0,5 und 1 Tag und ist mit OnkoZert bei der Antragstellung zu vereinbaren.
Zertifizierung vor Ort
Der zeitliche Ablauf der Zertifizierung wird über einen Auditplan festgelegt, der durch die Fachexperten in Abstimmung mit dem Zentrum erstellt wird. Die Fachexperten begehen in dem Zertifizierungsaudit die verschiedenen Bereiche des Zentrums. Auch finden Begehungen der externen Kooperationspartner statt. Anhand der von dem Zentrum im Erhebungsbogen gemachten Angaben wird von den Fachexperten die Erfüllung der Fachlichen Anforderungen über Einsichtnahme von diversen Unterlagen und Gesprächen mit den Mitarbeitern überprüft. Das Zertifizierungsaudit vor Ort endet mit dem Abschlussgespräch, bei dem die Fachexperten das Ergebnis des Audits bekannt gibt und eine Empfehlung hinsichtlich der Zertifikatserteilung ausspricht.
Bewertung Behebung Abweichung
Werden in dem Zertifizierungsaudit Abweichungen gegenüber den Fachlichen Anforderungen festgestellt, dann sind diese innerhalb einer Frist (max. 3 Monate) durch das Zentrum zu beheben. Die Behebung der jeweiligen Abweichung wird von dem Fachexperten bewertet. Dies kann in Form einer Unterlagenbewertung oder über ein Nachaudit vor Ort erfolgen.
Bewertung durch Ausschuss
Der Fachexperte ist lediglich befugt, eine Empfehlung über die Zertifikatserteilung auszusprechen. Die schlussendliche Zertifikatserteilung erfolgt durch den Ausschuss Zertifikatserteilung, der in der Regel der Empfehlung des Fachexperten folgt. Durch den Ausschuss Zertifikatserteilung können zusätzliche Auflagen definiert werden, die Voraussetzung für die Erteilung des Zertifikates sind.
Zertifikatserteilung
Nach positiver Rückmeldung durch den Ausschuss Zertifikatserteilung kann das Zertifikat erteilt werden. Mit dem Zentrum wird die Gestaltung des Zertifikates abgestimmt und die Art der Übergabe vereinbart.
Überwachungsaudit
Die Erfüllung der Fachlichen Anforderungen und die Weiterentwicklung des Zentrums werden jährlich stichprobenartig durch Fachexperten vor Ort überprüft. Von dem Zentrum ist im Vorfeld (ca. 4 Wochen) der aktualisierte Erhebungsbogen (incl. Anlagen) bei OnkoZert einzureichen. Schwerpunkt bei diesen Überwachungsaudits bilden u.a. die in den Berichten zu den letzten Audits gemachten Hinweise/Feststellungen sowie die Kennzahlendarlegung.
Wiederholaudit
Die Gültigkeitsdauer der Zertifikate beträgt 3 Jahre. Vor Ablauf der Gültigkeitsdauer wird das zertifizierte Zentrum einer Überprüfung unterzogen, die hinsichtlich Umfang und Vorgehensweise einer Erstzertifizierung ähnelt.
Reduzierter Auditzyklus
Ein zertifiziertes Zentrum, welches in der Vergangenheit überdurchschnittlich gute Auditergebnisse erzielt hat, kann eine Reduktion des Auditzyklus (REDZYK) beantragen. Eine Reduktion des Auditzyklus bedeutet, dass alternativ zu einer Auditdurchführung vor Ort die Zertifizierungsanforderungen über eine Dokumentenprüfung betrachtet werden. Ausgenommen hiervon sind Wiederholaudits, die im Vorfeld einer möglichen Zertifikatsverlängerung verbindlich durchzuführen sind.
Das Verfahren „Reduktion Auditzyklus“ ist zweigeteilt. In einem ersten Schritt wird von OnkoZert die Bewertung der formalen Voraussetzungen für die Reduktion des Auditzyklus vorgenommen, in der über die Erfüllung der Voraussetzungen zum reduzierten Auditzyklus entschieden wird. Die Voraussetzungen sind in dem „Antrag und Bestimmungen Reduktion Auditzyklus“ (Stand 25.01.2024) erläutert.
Die schlussendliche Bewertung „Reduktion Auditzyklus“ erfolgt durch einen für das Verfahren „Reduktion Auditzyklus“ beauftragten Fachexperten. Dafür müssen alle hierfür notwendigen Unterlagen vorliegen (aktueller Erhebungsbogen inkl. Anlagen, Stellungnahme Auditbericht, und ggf. weiterer Nachweise). Alle weiteren Informationen zum Verfahren entnehmen Sie bitte dem Dokument „Antrag und Bestimmungen Reduktion Auditzyklus“.
Antrag und Bestimmungen Reduktion Auditzyklus
(Stand 25.01.2024)
Administration REDZYK
+49 (0)7 31 / 70 51 16 - 11
s.unterberg@onkozert.de
Hinweise | Dokumente
Jahresberichte
Für die Zertifizierungssysteme der Deutschen Krebsgesellschaft werden sogenannte Jahresberichte erstellt. Diese Jahresberichte enthalten Auswertungen zu den im Zertifizierungsprozess betrachteten Kennzahlen. In dem Jahresbericht der Onkologischen Zentren sind ergänzend zu den Strukturdaten der Onkologischen Zentren auch einige grundlegende Angaben zu dem Zertifizierungssystem dargestellt.
Jahresbericht | Veröffentlicht |
10.09.2024 | |
31.05.2023 | |
29.07.2022 | |
05.08.2021 | |
14.04.2020 | |
07.10.2019 | |
15.05.2018 |
Wir stellen Ihnen auf Anfrage gerne die Jahresberichte der vorangegangenen Jahre per E-Mail zur Verfügung. Bitte senden Sie Ihre Anfrage an info@onkozert.de.