Lungenkrebszentren | Mesotheliomeinheit
Erhebungsbogen | Datenblatt | FAQ
Die Zertifizierungskriterien beinhalten die Fachlichen Anforderungen an Lungenkrebszentren (FAL). Sie sind im Erhebungsbogen zusammengefasst. Von einem zu zertifizierenden Lungenkrebszentrum ist im Vorfeld des Zertifizierungsaudits im Erhebungsbogen darzulegen, wie und in welchem Umfang die gestellten Anforderungen erfüllt werden. Das Datenblatt (Excel-Vorlage) sind eine offizielle Anlage des Erhebungsbogens und somit zeitgleich mit dem Erhebungsbogen einzureichen.
Zertifizierte Mesotheliomeinheiten können an zertifizierten Lungenkrebszentren fakultativ als ergänzende Einheit angesiedelt werden. Eine Zertifizierung als Mesotheliomeinheit ist nur mögliche, wenn bereits ein zertifiziertes Lungenkrebszentrum besteht (keine parallele Erstzertifizierung möglich). Bei Verlust des Zertifikates als zertifiziertes Lungenkrebszentrum erlischt auch das Zertifikat als Mesotheliomeinheit. Die mesotheliomspezifischen Ergänzungen im Erhebungsbogen und das Datenblatt für Mesotheliomeinheiten wurden in Abstimmung mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erarbeitet und in den Erhebungsbogen der Lungenkrebszentren eingefügt.
Bitte beachten Sie, dass das Datenblatt des Auditjahres 2023 nicht mehr für das Auditjahr 2024 genutzt werden kann. Der Erhebungsbogen des Auditjahres 2023 kann, sofern ggf. enthaltene Jahreszahlen durch das Zentrum angepasst werden, auch im Auditjahr 2024 weiterhin verwendet werden.
Erhebungsbogen Lungenkrebszentren
(Stand 15.09.2023, Version I2)
Datenblatt Lungenkrebszentren
(Stand 15.09.2023, Version I2.1)
FAQ Lungenkrebszentren
(Stand 15.09.2023)
Wichtige Hinweise:
Unabhängig von der Anzahl der Standorte ist das Datenblatt standortübergreifend zu bearbeiten.
Mesotheliomeinheiten: Bei geplanter Erstzertifizierung einer Mesotheliomeinheit ist frühzeitig mit OnkoZert Kontakt aufzunehmen. Die Zertifizierungsanfrage (Anfrageformular) ist spät. 4 Monate vor dem geplanten Audittermin bei OnkoZert einzureichen (Empfehlung: 6 Monate im Vorfeld).
Erhebungsbogen Pathologie | Radioonkologie |
Ambulante internistische Onkologie
Alle hier aufgeführten Informationen und die Erhebungsbögen der Kooperationspartner Pathologie, Radioonkologie und ambulante internistische Onkologie sind auch im Bereich Praxen/Kooperationspartner abrufbar.
Pathologie
Bitte beachten Sie, dass der Erhebungsbogen des Auditjahres 2023 nicht mehr für das Auditjahr 2024 genutzt werden kann.
Erhebungsbogen “Pathologie”
(Stand 08.12.2023, Version M1)
Radioonkologie
Bitte beachten Sie, dass der Erhebungsbogen des Auditjahres 2023 nicht mehr für das Auditjahr 2024 genutzt werden kann.
Erhebungsbogen “Radioonkologie”
(Stand 18.12.2023, Version L1)
Ambulante internistische Onkologie
Versorgungseinrichtungen der „Ambulanten internistischen Onkologie“ haben die Möglichkeit, die Anforderungen in den jeweiligen spezifischen Organ-Erhebungsbögen oder organübergreifend in den nachfolgend als Download verfügbaren Erhebungsbögen abzubilden. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn die Versorgungseinrichtung mehrere Organkrebszentren bedient.
Bitte beachten Sie, dass der Erhebungsbogen des Auditjahres 2023 nicht mehr für das Auditjahr 2024 genutzt werden kann.
Erhebungsbogen „Ambulante internistische Onkologie“
(Stand 20.12.2023, Version B3)
Erstzertifizierung
Anfrage
Um konkrete Informationen über die Zertifizierung eines Lungenkrebszentrums bzw. einer Mesotheliomeinheit geben zu können, benötigen wir einige Angaben, die in der „Anfrage Zertifizierungsaufwand“ mitzuteilen sind. Auf Basis dieser Angaben überprüfen wir die grundsätzliche Zertifizierbarkeit des Lungenkrebszentrums bzw. der Mesotheliomeinheit und erstellen eine Aufwandsbetrachtung.
Anfrageformular
(Stand 26.04.2023)
Hinweise Zertifizierung
Die Erfahrungen des Zertifizierungssystems sind in Form von Hinweisen aufbereitet. Diese weiterführenden Regelungen sind, sortierbar nach Organen und Erstell-/ Änderungsdatum, unter Hinweise u. Dokumente abgebildet.
Ablauf der Zertifizierung | Fristen
Basisinformationen Zertifizierung
In dem Dokument „Basisinformation Zertifizierung” sind grundlegende Informationen für die Zertifizierung von Organkrebszentren zusammengefasst, die insbesondere im Vorfeld der Zertifizierung zu beachten sind.
Es wird dringend empfohlen, das Dokument „Basisinformation Zertifizierung” bei der Planung eines Organkrebszentrums zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt zu analysieren, da es u.a. Informationen zu den strukturellen Anforderungen eines Zentrums enthält.
Basisinformation Zertifizierung
(Stand 04.02.2020)
Definition Kooperationspartner
(Stand 26.07.2012)
Richtlinien Namensgebung für Zentren
(Stand 24.01.2014)
Zertifizierungsbestimmungen
Die Ausführungsregelungen für die Zertifizierung sind u.a. in folgenden Dokumenten hinterlegt:
Bestimmungen Zertifizierung
(Stand 20.01.2022)
Bestimmungen Datenqualität
(Stand 20.01.2022)
Anfrage
Für die Einleitung eines Zertifizierungsverfahrens benötigt OnkoZert von dem an einer Zertifizierung interessierten Zentrum bestimmte Angaben. Diese Angaben werden von dem interessierten Zentrum mittels eines Anfrageformulars übermittelt. OnkoZert bewertet auf Basis dieser Daten die grundsätzliche Zertifizierbarkeit der Zentrumsstruktur und erstellt eine Aufwandsabschätzung, die an das anfragende Zentrum übergeben wird.
Zeitliche Empfehlung: 4-6 Monate vor geplantem Audittermin
Mehrstandortige Zentren:
Der Zusammenschluss von mehreren Standorten zu einem gemeinsamen Zentrum ist für bestimmte Organkrebszentren (z.B. Brust und Darm) möglich. Dies ist jedoch an besondere Voraussetzungen gebunden, die teilweise in den organspezifischen Erhebungsbögen hinterlegt sind. Für die Zulassung zur Zertifizierung bei einer mehrstandortigen Struktur ist eine Strukturbewertung mit positivem Ergebnis verbindlich zu durchlaufen.
Sofern eine mehrstandortige Struktur angedacht ist, sollte zu einem möglichst frühen Zeitpunkt (z.B. im Vorfeld einer solchen Kooperationsvereinbarung) mit OnkoZert Kontakt aufgenommen werden, um die grundsätzliche Zertifizierbarkeit sowie um sonstige Besonderheiten zu betrachten.
Antragstellung
Mit der schriftlichen Antragstellung von Seiten des Zentrums wird die Zertifizierung formell bei OnkoZert eingeleitet. Im Anschluss werden die Fachexperten benannt und die Termine für das Audit abgestimmt. Eine Bestätigung des Audittermins setzt die Verfügbarkeit der erforderlichen Fachexperten voraus.
Zeitliche Empfehlung: 3-4 Monate vor geplantem Audittermin
Antrag Einleitung Zertifizierung
(Stand 21.03.2023)
Bewertung Erhebungsbogen
Die Fachlichen Anforderungen an ein Zentrum sind in den organspezifischen Erhebungsbögen festgelegt. In dem Erhebungsbogen beschreiben die in der Vorbereitung zur Zertifizierung befindlichen Zentren, wie die einzelnen Fachlichen Anforderungen in dem Zentrum umgesetzt sind. Der von dem Zentrum bearbeitete Erhebungsbogen wird bei OnkoZert eingereicht und von dem Fachexperten hinsichtlich Erfüllung der Fachlichen Anforderungen bewertet. In der von dem Fachexperten schriftlich erstellten Bewertung wird eine Empfehlung hinsichtlich Einleitung des Zertifizierungsverfahrens ausgesprochen. Die Bewertung kann mit Auflagen für die Einleitung des Zertifizierungsverfahrens verbunden sein. Das Zentrum kann diese Bewertung nutzen, um sich nochmals gezielt auf die Klärung oder Behebung beschriebener Schwachstellen bei der Vorbereitung des Zertifizierungsaudits zu konzentrieren.
Zentren, bei denen eine erfolgreiche Zertifizierung stark gefährdet ist, werden somit auch vor einer Zertifizierung mit negativem Ergebnis frühzeitig geschützt.
Datenblatt (Excel-Vorlage)
Das Datenblatt ist eine offizielle Anlage des Erhebungsbogens. In einem ersten Bewertungsschritt wird das Datenblatt formal durch OnkoZert bewertet. In einem zweiten Bewertungsschritt erfolgt die analytische Bewertung der Angaben durch den jeweiligen Fachexperten.
Einreichung Erhebungsbogen inkl. Anlagen
Definition Anlagen Erhebungsbogen
Offizielle Anlagen zum Erhebungsbogen können neben dem Datenblatt (Excel-Vorlage) auch weitere ausgewiesene Dokumente umfassen. Obligat sind z.B. Stammblätter und bei Onkologischen Zentren der Zertrechner sowie ggf. die Anlage Tumorentität (Nachweisstufen „T“ und „S“). Im Einzelfall können der Ausschlussfrist auch spezielle Stellungnahmen unterliegen, die von OnkoZert ausdrücklich angefordert werden (z.B. zu der Primärfallentwicklung).
Ausschlussfristen
- Ausschlussfrist Erstzertifizierung: 6 Wochen vor geplantem Audittermin; bei Onkologischen Zentren 8 Wochen
- Ausschlussfrist Erweiterungsaudits*: 6 Wochen vor geplantem Audittermin
- Ausschlussfrist Überwachungs-/ Wiederholaudits: 4 Wochen vor geplantem Audittermin
* Erweiterungsaudits bei modularem Systemansatz
Die Ausschlussfrist entspricht den Fristen bei Erstzertifizierung. Eine Dokumentenprüfung ist nur möglich, wenn die Bearbeitung der Zertifizierungsanfrage mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen wurde (zeitliche Empfehlung Einreichung Anfrage: 4 – 6 Monate vor geplantem Audittermin).
Bsp.:
- bestehendes Viszeralonkologisches Zentrum mit den Organen Darm und Pankreas und einer geplanten Erweiterung um das Modul Magen
- zertifiziertes Onkologisches Zentrum mit einer Erweiterung um das Modul Kopf-Hals-Tumor-Zentrum
- zertifiziertes Onkologisches Zentrum mit einer Erweiterung um ein Prostatakrebszentrum
Vollständigkeit der Unterlagen (Voraussetzung Zulassung zum Audit)
Unabhängig von der Auditart (Erstzertifizierung, Überwachungs-/ Wiederholaudit) stellt die Vollständigkeit der Unterlagen eine Voraussetzung für die Zulassung zum Audit dar. Vollständigkeit bedeutet, dass alle erforderlichen Dokumente unter Beachtung der Ausschlussfrist in vollständiger und korrekter Form vorliegen. Die Nachreichung von einzelnen Unterlagen aufgrund unvollständiger Bearbeitung ist nach Ablauf der Ausschlussfrist nicht möglich (Beginn Dokumentenprüfung erfordert Vollständigkeit).
Einreichungsformat
Die Unterlagen werden teilweise in Datenbanken automatisch eingelesen. Daher ist eine Einreichung im ursprünglichen Dateiformat erforderlich (z.B. Word oder Excel; PDF-Formate sind nicht möglich).
Vorgespräch
In einem Vorgespräch werden Unklarheiten und kritische Punkte, die den Erfolg einer Zertifizierung gefährden können, zwischen Zentrum und Fachexperten vor Ort besprochen. Ein Vorgespräch ist insbesondere dann empfehlenswert, wenn grundsätzlich Unklarheiten/Unsicherheiten bestehen, die ein erfolgreiches Auditergebnis gefährden können. Dies ist z.B. bei komplexen Strukturen (mehrstandortiges Zentrum, …) gegeben oder wenn beim Aufbau des Zentrums nicht auf Erfahrungen mit dem DKG-Zertifizierungssystem zurückgegriffen werden kann. Das Vorgespräch dauert zwischen 0,5 und 1 Tag und ist mit OnkoZert bei der Antragstellung zu vereinbaren.
Zertifizierung vor Ort
Der zeitliche Ablauf der Zertifizierung wird über einen Auditplan festgelegt, der durch die Fachexperten in Abstimmung mit dem Zentrum erstellt wird. Die Fachexperten begehen in dem Zertifizierungsaudit die verschiedenen Bereiche des Zentrums. Auch finden Begehungen der externen Kooperationspartner statt. Anhand der von dem Zentrum im Erhebungsbogen gemachten Angaben wird von den Fachexperten die Erfüllung der Fachlichen Anforderungen über Einsichtnahme von diversen Unterlagen und Gesprächen mit den Mitarbeitern überprüft. Das Zertifizierungsaudit vor Ort endet mit dem Abschlussgespräch, bei dem die Fachexperten das Ergebnis des Audits bekannt gibt und eine Empfehlung hinsichtlich der Zertifikatserteilung ausspricht.
Bewertung Behebung Abweichung
Werden in dem Zertifizierungsaudit Abweichungen gegenüber den Fachlichen Anforderungen festgestellt, dann sind diese innerhalb einer Frist (max. 3 Monate) durch das Zentrum zu beheben. Die Behebung der jeweiligen Abweichung wird von dem Fachexperten bewertet. Dies kann in Form einer Unterlagenbewertung oder über ein Nachaudit vor Ort erfolgen.
Bewertung durch Ausschuss
Der Fachexperte ist lediglich befugt, eine Empfehlung über die Zertifikatserteilung auszusprechen. Die schlussendliche Zertifikatserteilung erfolgt durch den Ausschuss Zertifikatserteilung, der in der Regel der Empfehlung des Fachexperten folgt. Durch den Ausschuss Zertifikatserteilung können zusätzliche Auflagen definiert werden, die Voraussetzung für die Erteilung des Zertifikates sind.
Zertifikatserteilung
Nach positiver Rückmeldung durch den Ausschuss Zertifikatserteilung kann das Zertifikat erteilt werden. Mit dem Zentrum wird die Gestaltung des Zertifikates abgestimmt und die Art der Übergabe vereinbart.
Überwachungsaudit
Die Erfüllung der Fachlichen Anforderungen und die Weiterentwicklung des Zentrums werden jährlich stichprobenartig durch Fachexperten vor Ort überprüft. Von dem Zentrum ist im Vorfeld (ca. 4 Wochen) der aktualisierte Erhebungsbogen (incl. Anlagen) bei OnkoZert einzureichen. Schwerpunkt bei diesen Überwachungsaudits bilden u.a. die in den Berichten zu den letzten Audits gemachten Hinweise/Feststellungen sowie die Kennzahlendarlegung.
Wiederholaudit
Die Gültigkeitsdauer der Zertifikate beträgt 3 Jahre. Vor Ablauf der Gültigkeitsdauer wird das zertifizierte Zentrum einer Überprüfung unterzogen, die hinsichtlich Umfang und Vorgehensweise einer Erstzertifizierung ähnelt.
Reduzierter Auditzyklus
Ein zertifiziertes Zentrum, welches in der Vergangenheit überdurchschnittlich gute Auditergebnisse erzielt hat, kann eine Reduktion des Auditzyklus (REDZYK) beantragen. Eine Reduktion des Auditzyklus bedeutet, dass alternativ zu einer Auditdurchführung vor Ort die Zertifizierungsanforderungen über eine Dokumentenprüfung betrachtet werden. Ausgenommen hiervon sind Wiederholaudits, die im Vorfeld einer möglichen Zertifikatsverlängerung verbindlich durchzuführen sind.
Das Verfahren „Reduktion Auditzyklus“ ist zweigeteilt. In einem ersten Schritt wird von OnkoZert die Bewertung der formalen Voraussetzungen für die Reduktion des Auditzyklus vorgenommen, in der über die Erfüllung der Voraussetzungen zum reduzierten Auditzyklus entschieden wird. Die Voraussetzungen sind in dem „Antrag und Bestimmungen Reduktion Auditzyklus“ (Stand 25.01.2024) erläutert.
Die schlussendliche Bewertung „Reduktion Auditzyklus“ erfolgt durch einen für das Verfahren „Reduktion Auditzyklus“ beauftragten Fachexperten. Dafür müssen alle hierfür notwendigen Unterlagen vorliegen (aktueller Erhebungsbogen inkl. Anlagen, Stellungnahme Auditbericht, und ggf. weiterer Nachweise). Alle weiteren Informationen zum Verfahren entnehmen Sie bitte dem Dokument „Antrag und Bestimmungen Reduktion Auditzyklus“.
Antrag und Bestimmungen Reduktion Auditzyklus
(Stand 25.01.2024)
Administration REDZYK
+49 (0)7 31 / 70 51 16 - 11
s.unterberg@onkozert.de
Mehrstandortige Lungenkrebszentren
Unter einem kooperierenden Lungenkrebszentrum versteht man einen Zusammenschluss mehrerer Standorte, an denen unter dem Namen des Lungenkrebszentrums eine gesamtheitliche Patientenversorgung erfolgt bzw. von dort gesteuert wird. Grundvoraussetzung ist eine thoraxchirurgische und/oder pneumologische Behandlungseinheit, welche die Anforderungen gemäß Erhebungsbogen nachweist.
Für die Zulassung zum Zertifizierungsverfahren ist eine Strukturbewertung mit einem positiven Ergebnis erforderlich. Für die Strukturbewertung ist ein Zeitraum von ca. 2 bis 3 Monaten einzuplanen, insbesondere wenn durch den Ausschuss weiterführende Angaben nachgefragt wurden. Verbunden mit den sonstigen Bearbeitungsschritten einer Erstzertifizierung sollte zwischen Anfrage und geplanter Audittermin ca. 4 bis 6 Monate einkalkuliert werden. Weitergehende Informationen für die Zulassung zum Zertifizierungsverfahren finden Sie in dem Dokument „Auslegungsrichtlinie Mehrstandortige Lungenkrebszentren“.
Für die Abstimmung der strukturellen Betrachtung ist direkt Kontakt mit OnkoZert aufzunehmen. Die Bereitstellung des Formulars „Anfrage Mehrstandortiges Lungenkrebszentrum“ erfolgt ebenfalls in dem persönlichen Kontakt.
Auslegungsrichtlinie Mehrstandortige Lungenkrebszentren
Hinweise | Dokumente
Thema |
Stand
|
---|---|
OncoMap / Stammblatt / Versorgungsmatrix | 30.09.2024 |
ICD-/OPS-Übersicht | 17.09.2024 |
Bewertungsrichtlinie Fallzahlen | 19.08.2024 |
SOP Fertilitätserhalt | 23.07.2024 |
Zählung der Fälle im Zertifizierungssystem | 17.07.2024 |
FAQ Distress-Screening | 19.06.2024 |
Merkblatt Auditjahr | 20.03.2024 |
Länderspezifische Äquivalenzen | 04.03.2024 |
SOP Pflegevisite | 14.02.2024 |
Reduktion Auditzyklus (REDZYK) | 25.01.2024 |
FAQ | 15.05.2023 |
Bestimmungen Datenqualität | 09.05.2023 |
Aussetzung Zertifikat | 09.05.2023 |
Fristverlängerung / Harmonisierung Audittermine | 09.05.2023 |
Zertifizierungslogos | 17.11.2022 |
Allgemeine Bestimmungen Zertifizierung | 20.01.2022 |
Basisinformation Zertifizierung | 04.02.2020 |
Muster – Kooperationsvereinbarung (organübergreifend) | 24.02.2017 |
SOP Paravasate | 11.01.2017 |
Anforderungen zertifiziertes QM-System | 07.12.2016 |
Musterkooperationsvereinbarung Klinische Krebsregister | 07.07.2015 |
OncoBox | 04.12.2014 |
Richtlinien Namensgebung für Zentren | 24.01.2014 |
Definition Kooperationspartner | 26.07.2012 |
Jahresberichte
Für die Zertifizierungssysteme der Deutschen Krebsgesellschaft werden sogenannte Jahresberichte erstellt. Diese Jahresberichte enthalten Auswertungen zu den im Zertifizierungsprozess betrachteten Kennzahlen. In dem Jahresbericht der Onkologischen Zentren sind ergänzend zu den Strukturdaten der Onkologischen Zentren auch einige grundlegende Angaben zu dem Zertifizierungssystem dargestellt.
Jahresbericht | Veröffentlicht |
24.05.2024 | |
16.08.2023 | |
13.07.2022 | |
30.07.2021 | |
20.03.2020 | |
16.07.2019 | |
20.04.2018 |
Jahresbericht | Veröffentlicht |
14.05.2024 | |
15.01.2024 |
Wir stellen Ihnen auf Anfrage gerne die Jahresberichte der vorangegangenen Jahre per E-Mail zur Verfügung. Bitte senden Sie Ihre Anfrage an info@onkozert.de.