Viszeralonkologische Zentren Anal | Darm | Leber | Magen | Pankreas | Speiseröhre
Erhebungsbogen | Datenblatt | FAQ
Bei einem Viszeralonkologischen Zentrum wird die Zertifizierung verschiedener Tumorentitäten (Darm-, Pankreas-, Leber-, Magen-, Anal- u./o. Speiseröhrenkrebs) unter dem Dach eines Viszeralonkologischen Zentrums (VZ) zusammengefasst. Entsprechend der eigenen Spezialisierung und Expertise kann der Geltungsbereich des Zentrums selbstständig festgelegt werden.
Für die Zertifizierung der viszeralonkologischen Module ist es erforderlich, dass sich ein DKG-zertifiziertes Darmkrebszentrum bzw. Onkologisches Zentrum am Standort befindet bzw. parallel mit erstzertifiziert wird.
Ein Viszeralonkologisches Zentrum besteht aus mindestens einem Darmkrebszentrum und einer der nachfolgenden Tumorentitäten (Pankreas-, Leber-, Magen-, Speiseröhrenkrebs). Alternativ kann ein Viszeralonkologisches Zentrum auch ohne ein Darmkrebszentrum gebildet werden, wenn mind. 3 von 4 Modulen (Pankreas, Leber, Magen, Speiseröhre) zertifiziert sind.
Die Zertifizierung erfolgt, unabhängig von der Anzahl der gewählten Module, während eines gemeinsamen Audits. Eine spätere Veränderung des Geltungsbereichs ist möglich. Der Geltungsbereich wird auf dem Zertifikat ausgewiesen.
Ungeachtet dessen ist die Zertifizierung eines eigenständigen Darmkrebszentrums weiterhin möglich.
Bestehendes Darmkrebszentrum | Viszeralonkologisches Zentrum
Bei einem bereits bestehenden Darmkrebszentrum wird eine Erweiterung zum Viszeralonkologischen Zentrum bzw. bei einem bestehenden Viszeralonkologischen Zentrum um ein neues Modul i.d.R. zusammen mit dem Überwachungs- bzw. Wiederholaudit durchgeführt. Die Antragstellung für eine Erweiterung zum bzw. des Viszeralonkologischen Zentrums ist mind. 4-6 Monate im Vorfeld des geplanten Audittermins mittels einer Anfrage zu stellen.
Pilotphase Modul Analkarzinom
In der Sitzung der Zertifizierungskommission der Darmkrebszentren am 24.05.2022 wurde auf Basis der S3-Leitlinie „Analkarzinom“ ein spezifisches Modul erarbeitet und die Pilotphase des neuen Systems eingeleitet. Die Anfrage für die Zertifizierung des Moduls Anal finden Sie unter dem Punkt „Erstzertifizierung“ und sollte frühestmöglich bei OnkoZert eingereicht werden.
Das Modul Analkarzinom setzt obligat ein bestehendes zertifiziertes Darmkrebszentrum voraus und baut in vielen Punkten auf den dort etablierten Strukturen auf.
Für die Zertifizierung eines Viszeralonkologischen Zentrums ist die Kombination aus Darmkrebszentrum und Analkarzinomzentrum nicht ausreichend, hierfür muss mindestens ein weiteres der bestehenden viszeralonkologischen Module zertifiziert werden.
Erhebungsbogen Viszeralonkologisches Zentrum
In dem Erhebungsbogen Viszeralonkologisches Zentrum werden die Tumorentitäten Darm-, Pankreas-, Leber-, Magen-, Anal- und Speiseröhrenkrebs in einem Dokument abgebildet. Die Darlegung der Kennzahlen findet wie bisher in eigenständigen Datenblättern (Excel-Vorlagen) statt.
Auditjahr 2025
Bitte beachten Sie, dass der Erhebungsbogen und die Datenblätter des Auditjahres 2024 nicht mehr für das Auditjahr 2025 genutzt werden können.
Erhebungsbogen Viszeralonkologische Zentren/ Darmkrebszentren
(Stand 22.10.2024, Version O1)
Datenblatt Darmkrebszentren*
(Stand 27.11.2024, Version O1.1)
Datenblatt Modul Pankreas
(Stand 22.10.2024, Version O1.1)
Datenblatt Modul Leber
(Stand 22.10.2024, Version O1.1)
Datenblatt Modul Magen
(Stand 22.10.2024, Version O1.1)
Datenblatt Modul Speiseröhre
(Stand 22.10.2024, Version O1.1)
Datenblatt Modul Anal
(Stand 22.10.2024, Version O1.1)
FAQ’s Viszeralonkologische Zentren
(Stand 22.10.2024)
* Gegenüber der Vorschau-Version des Datenblattes vom 22.10.2024 sind die Kennzahlen 8, 9 und 11 nun optional zu bearbeiten.
Auditjahr 2024
Bitte beachten Sie, dass der Erhebungsbogen und die Datenblätter des Auditjahres 2023 nicht mehr für das Auditjahr 2024 genutzt werden können.
Erhebungsbogen Viszeralonkologisches Zentrum
(Stand 14.09.2023, Version N1)
Erhebungsbogen Darmkrebszentren
(Stand 14.09.2023, Version N1)
Datenblatt Darmkrebszentren
(Stand 14.09.2023, Version N1.1)
Datenblatt Modul Pankreas
(Stand 14.09.2023, Version N1.1)
Datenblatt Modul Leber
(Stand 14.09.2023, Version N1.1)
Datenblatt Modul Magen
(Stand 14.09.2023, Version N1.1)
Datenblatt Modul Speiseröhre*
(Stand 09.02.2024, Version N1.1)
* Gegenüber der Version N1.1 Stand 14.09.2023 wurde eine Formel bei der Kennzahl Nr. 14 korrigiert. Für das Auditjahr 2024 ist die Version N1.1 Stand 09.02.2024 zu verwenden.
Datenblatt Modul Anal
(Stand 14.09.2023, Version N1.1)
FAQ Viszeralonkologische Zentren
(Stand 14.09.2023)
Erhebungsbogen Pathologie | Radioonkologie |
Ambulante internistische Onkologie
Alle hier aufgeführten Informationen und die Erhebungsbögen der Kooperationspartner Pathologie, Radioonkologie und ambulante internistische Onkologie sind auch im Bereich Praxen/Kooperationspartner abrufbar.
Pathologie
Auditjahr 2025
Bitte beachten Sie, dass der Erhebungsbogen des Auditjahres 2024 nicht mehr für das Auditjahr 2025 genutzt werden kann.
Erhebungsbogen “Pathologie”
(Stand 10.12.2024, Version N1)
Auditjahr 2024
Bitte beachten Sie, dass der Erhebungsbogen des Auditjahres 2023 nicht mehr für das Auditjahr 2024 genutzt werden kann.
Erhebungsbogen “Pathologie”
(Stand 08.12.2023, Version M1)
Radioonkologie
Auditjahr 2025
Bitte beachten Sie, dass der Erhebungsbogen des Auditjahres 2024 nicht mehr für das Auditjahr 2025 genutzt werden kann.
Erhebungsbogen “Radioonkologie”
(Stand 10.12.2024, Version M1)
Auditjahr 2024
Bitte beachten Sie, dass der Erhebungsbogen des Auditjahres 2023 nicht mehr für das Auditjahr 2024 genutzt werden kann.
Erhebungsbogen “Radioonkologie”
(Stand 18.12.2023, Version L1)
Ambulante internistische Onkologie
Versorgungseinrichtungen der „Ambulanten internistischen Onkologie“ haben die Möglichkeit, die Anforderungen in den jeweiligen spezifischen Organ-Erhebungsbögen oder organübergreifend in den nachfolgend als Download verfügbaren Erhebungsbögen abzubilden. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn die Versorgungseinrichtung mehrere Organkrebszentren bedient.
Auditjahr 2025
Bitte beachten Sie, dass der Erhebungsbogen des Auditjahres 2024 nicht mehr für das Auditjahr 2025 genutzt werden kann.
Erhebungsbogen „Ambulante internistische Onkologie”
(Stand 21.11.2024, Version C1)
Auditjahr 2024
Bitte beachten Sie, dass der Erhebungsbogen des Auditjahres 2023 nicht mehr für das Auditjahr 2024 genutzt werden kann.
Erhebungsbogen „Ambulante internistische Onkologie“
(Stand 20.12.2023, Version B3)
Gastroenterologische Praxen
Das Zertifizierungssystem hat das Ziel einer verbesserten Patientenversorgung im Rahmen von interdisziplinären und gesamtheitlichen Versorgungsstrukturen.
In diesem Sinne gibt es die Möglichkeit einer Zertifizierung von kooperierenden Praxen in der Gastroenterologie. Bei erfolgreicher Teilnahme an diesem Zertifizierungsprozess erhalten die Praxen ein DKG-Zertifikat.
Auditjahr 2025
Bitte beachten Sie, dass der Erhebungsbogen des Auditjahres 2024 nicht mehr für das Auditjahr 2025 genutzt werden kann.
Erhebungsbogen „Gastroenterologische Praxen”
(Stand 22.10.2024, Version E1)
Auditjahr 2024
Der Erhebungsbogen „Gastroenterologische Praxen” des Auditjahres 2021 kann, sofern ggf. enthaltene Jahreszahlen durch das Zentrum angepasst werden, auch im Auditjahr 2023 weiterhin verwendet werden.
Erhebungsbogen „Gastroenterologische Praxen“
(Stand 14.09.2023, Version D1)
Details zu den Zertifizierungsvoraussetzungen und zum Ablauf der Zertifizierung sind dem Dokument Zertifizierung von Partnerpraxen zu entnehmen.
Erstzertifizierung | Erweiterungen
Anfrage
Um konkrete Informationen über die Zertifizierung von Zentren/Modulen geben zu können, benötigen wir einige Angaben, die in der „Anfrage Zertifizierungsaufwand“ mitzuteilen sind. Auf Basis dieser Angaben überprüfen wir die grundsätzliche Zertifizierbarkeit der Zentren/Module und erstellen eine Aufwandsbetrachtung.
Anfrageformular
(Stand 01.02.2024)
Hinweise Zertifizierung
Aus den Zertifizierungen resultieren unterschiedliche Fragestellungen bzw. Erfahrungen, die teilweise in Form von sogenannten Hinweisen aufbereitet werden. Diese weiterführenden Regelungen sind, sortierbar nach Organen und Erstell-/ Änderungsdatum, unter Hinweise u. Dokumente abgebildet.
Ausführungsregelungen Viszeralonkologisches Zentrum
Zulassungsvoraussetzungen
- Für alle Organe im Geltungsbereich des Viszeralonkologischen Zentrums sind die Fall-Anforderungen denen von Organkrebszentren bei Erst- bzw. Rezertifizierung identisch.
- Sofern die Zertifizierung des Darmkrebszentrums mit Auflagen behaftet ist oder andere Gefährdungen für die Aufrechterhaltung des Zertifikates bestehen, ist für die Zulassung des Zertifizierungsverfahrens die Zustimmung des Ausschusses Zertifikatserteilung erforderlich.
Bei einer reduzierten Gültigkeitsdauer des Zertifikates Darm werden die Voraussetzungen zur Zulassung als grundsätzlich nicht gegeben angesehen.
Fristen / Vergabe von Auditterminen
- Die Fristen für Viszeralonkologische Zentren sind identisch mit den Fristen von Organkrebszentren.
- Erweiterungen um ein oder mehrere Organe werden hinsichtlich der Fristen und des Ablaufes wie eine Erstzertifizierung gehandhabt. Die Audits werden im Rahmen der geplanten Audits des Darmkrebszentrums bzw. des bestehenden Viszeralonkologischen Zentrums durchgeführt.
- Bei Fachexperten-Engpässen werden anstehende Überwachungen und Rezertifizierungen bereits zertifizierter Zentren vorrangig gegenüber Erstzertifizierungen von Viszeralonkologischen Zentren besetzt.
Stichtag
- Der Stichtag des Viszeralonkologischen Zentrums entspricht dem des Darmkrebszentrums.
- Innerhalb der Fristen kann der Stichtag (max. 3 Monate) mit dem Datum der Erstzertifizierung des Viszeralonkologischen Zentrums gleichgesetzt werden.
Schriftliche Bewertung Erhebungsbogen
Bei der Erweiterung um eine weitere Tumorentität (Pankreas-, Leber-, Magen-, Anal-, Speiseröhrenkrebs) erfolgt eine auf die erweiterte Tumorart bezogene spezifische Bewertung des Erhebungsbogens incl. der Kennzahlen.
Gültigkeitsdauer Zertifikat
Die Gültigkeitsdauer des Zertifikates des Viszeralonkologischen Zentrums ist an die Gültigkeit des Darmkrebszentrums gebunden. Bei Erweiterung auf das Viszeralonkologische Zentrum werden dem Ausschuss Zertifikatserteilung alle Organe des Viszeralonkologischen Zentrums vorgestellt (= vorgezogene Rezertifizierung).
REDZYK (Reduzierter Auditzyklus)
- Erstzertifizierung Darmkrebszentrum (Einzelorgan)
Regelungen Organkrebszentren haben Gültigkeit (bei 1. ÜA nach EZ kein REDZYK möglich). - Erweiterungen
Erweiterung eines zertifizierten Darmkrebszentrums um eine der nachfolgenden Tumorentitäten Pankreas-, Magen-, Leber-, Anal- u./o. Speiseröhrenkrebs bedürfen einem Vor-Ort Audit; REDZYK dann nach 1 Jahr möglich. Definition REDZYK: Alternatives Bewertungsverfahren zum jährl. Überwachungsaudit vor Ort durch Dokumentenbewertung; bei Rezertifizierungen nicht anwendbar.
Ablauf der Zertifizierung | Fristen
Basisinformationen Zertifizierung
In dem Dokument „Basisinformation Zertifizierung” sind grundlegende Informationen und Erfahrungen über die Zertifizierung von Organkrebszentren enthalten, die insbesondere im Vorfeld der Gestaltung eines zertifizierten Zentrums zu beachten sind.
Es wird dringend empfohlen, das Dokument „Basisinformation Zertifizierung” bei der Planung eines Organkrebszentrums zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt eingehend zu analysieren, da es u.a. zentrale Anmerkungen zu den strukturellen Anforderungen eines Zentrums enthält.
Basisinformation Zertifizierung
(Stand 04.02.2020)
Definition Kooperationspartner
(Stand 26.07.2012)
Richtlinien Namensgebung für Zentren
(Stand 24.01.2014)
Zertifizierungsbestimmungen
Die Ausführungsregelungen für die Zertifizierung sind u.a. in folgenden Dokumenten hinterlegt:
Bestimmungen Zertifizierung
(Stand 20.01.2022)
Bestimmungen Datenqualität
(Stand 20.01.2022)
Anfrage
Für die Einleitung eines Zertifizierungsverfahrens benötigt OnkoZert von dem an einer Zertifizierung interessierten Zentrum bestimmte Angaben. Diese Angaben werden von dem interessierten Zentrum mittels eines Anfrageformulars übermittelt. OnkoZert bewertet auf Basis dieser Daten die grundsätzliche Zertifizierbarkeit der Zentrumsstruktur und erstellt eine Aufwandsabschätzung, die an das anfragende Zentrum übergeben wird.
Zeitliche Empfehlung: 4-6 Monate vor geplantem Audittermin
Mehrstandortige Zentren:
Der Zusammenschluss von mehreren Standorten zu einem gemeinsamen Zentrum ist für bestimmte Organkrebszentren (z.B. Brust und Darm) möglich. Dies ist jedoch an besondere Voraussetzungen gebunden, die teilweise in den organspezifischen Erhebungsbögen hinterlegt sind. Für die Zulassung zur Zertifizierung bei einer mehrstandortigen Struktur ist eine Strukturbewertung mit positivem Ergebnis verbindlich zu durchlaufen.
Sofern eine mehrstandortige Struktur angedacht ist, sollte zu einem möglichst frühen Zeitpunkt (z.B. im Vorfeld einer solchen Kooperationsvereinbarung) mit OnkoZert Kontakt aufgenommen werden, um die grundsätzliche Zertifizierbarkeit sowie um sonstige Besonderheiten zu betrachten.
Antragstellung
Mit der schriftlichen Antragstellung von Seiten des Zentrums wird die Zertifizierung formell bei OnkoZert eingeleitet. Im Anschluss werden die Fachexperten benannt und die Termine für das Audit abgestimmt. Eine Bestätigung des Audittermins setzt die Verfügbarkeit der erforderlichen Fachexperten voraus.
Zeitliche Empfehlung: 3-4 Monate vor geplantem Audittermin
Antrag Einleitung Zertifizierung
(Stand 21.03.2023)
Bewertung Erhebungsbogen
Die Fachlichen Anforderungen an ein Zentrum sind in den organspezifischen Erhebungsbögen festgelegt. In dem Erhebungsbogen beschreiben die in der Vorbereitung zur Zertifizierung befindlichen Zentren, wie die einzelnen Fachlichen Anforderungen in dem Zentrum umgesetzt sind. Der von dem Zentrum bearbeitete Erhebungsbogen wird bei OnkoZert eingereicht und von dem Fachexperten hinsichtlich Erfüllung der Fachlichen Anforderungen bewertet. In der von dem Fachexperten schriftlich erstellten Bewertung wird eine Empfehlung hinsichtlich Einleitung des Zertifizierungsverfahrens ausgesprochen. Die Bewertung kann mit Auflagen für die Einleitung des Zertifizierungsverfahrens verbunden sein. Das Zentrum kann diese Bewertung nutzen, um sich nochmals gezielt auf die Klärung oder Behebung beschriebener Schwachstellen bei der Vorbereitung des Zertifizierungsaudits zu konzentrieren.
Zentren, bei denen eine erfolgreiche Zertifizierung stark gefährdet ist, werden somit auch vor einer Zertifizierung mit negativem Ergebnis frühzeitig geschützt.
Datenblatt (Excel-Vorlage)
Das Datenblatt ist eine offizielle Anlage des Erhebungsbogens. In einem ersten Bewertungsschritt wird das Datenblatt formal durch OnkoZert bewertet. In einem zweiten Bewertungsschritt erfolgt die analytische Bewertung der Angaben durch den jeweiligen Fachexperten.
Einreichung Erhebungsbogen inkl. Anlagen
Definition Anlagen Erhebungsbogen
Offizielle Anlagen zum Erhebungsbogen können neben dem Datenblatt (Excel-Vorlage) auch weitere ausgewiesene Dokumente umfassen. Obligat sind z.B. Stammblätter und bei Onkologischen Zentren der Zertrechner sowie ggf. die Anlage Tumorentität (Nachweisstufen „T“ und „S“). Im Einzelfall können der Ausschlussfrist auch spezielle Stellungnahmen unterliegen, die von OnkoZert ausdrücklich angefordert werden (z.B. zu der Primärfallentwicklung).
Ausschlussfristen
- Ausschlussfrist Erstzertifizierung: 6 Wochen vor geplantem Audittermin; bei Onkologischen Zentren 8 Wochen
- Ausschlussfrist Erweiterungsaudits*: 6 Wochen vor geplantem Audittermin
- Ausschlussfrist Überwachungs-/ Wiederholaudits: 4 Wochen vor geplantem Audittermin
* Erweiterungsaudits bei modularem Systemansatz
Ausschlussfrist entspricht denen einer Erstzertifizierung. Eine Dokumentenprüfung ist nur möglich, wenn die Bearbeitung der Zertifizierungsanfrage mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen ist (zeitliche Empfehlung Einreichung Anfrage: 4 – 6 Monate vor geplantem Audittermin).
Bsp.:
- bestehendes Viszeralonkologisches Zentrum mit den Organen Darm und Pankreas mit einer geplanten Erweiterung der Organs Magen
- zertifiziertes Onkologisches Zentrum mit einer Erweiterung um das Modul „Kopf-/Hals-Tumoren
- zertifiziertes Onkologisches Zentrum mit einer Erweiterung um ein Prostatakrebszentrum
Vollständigkeit der Unterlagen (Voraussetzung Zulassung zum Audit)
Unabhängig von der Auditart (Erstzertifizierung, Überwachungs-/ Wiederholaudit) stellt die Vollständigkeit der Unterlagen eine Voraussetzung für die Zulassung zum Audit dar. Vollständigkeit bedeutet, dass alle erforderlichen Dokumente unter Beachtung der Ausschlussfrist in vollständiger und korrekter Form vorliegen. Die Nachreichung von einzelnen Unterlagen aufgrund unvollständiger Bearbeitung ist nach Ablauf der Ausschlussfrist nicht möglich (Beginn Dokumentenprüfung erfordert Vollständigkeit).
Einreichungsformat
Die Unterlagen werden teilweise in Datenbanken automatisch eingelesen. Daher ist eine Einreichung im ursprünglichen Dateiformat erforderlich (z.B. Word oder Excel; PDF-Formate sind nicht möglich).
Vorgespräch
In einem Vorgespräch werden Unklarheiten und kritische Punkte, die den Erfolg einer Zertifizierung gefährden können, zwischen Zentrum und Fachexperten vor Ort besprochen. Ein Vorgespräch ist insbesondere dann empfehlenswert, wenn grundsätzlich Unklarheiten/Unsicherheiten bestehen, die ein erfolgreiches Auditergebnis gefährden können. Dies ist z.B. bei komplexen Strukturen (mehrstandortiges Zentrum, …) gegeben oder wenn beim Aufbau des Zentrums nicht auf Erfahrungen mit dem DKG-Zertifizierungssystem zurückgegriffen werden kann. Das Vorgespräch dauert zwischen 0,5 und 1 Tag und ist mit OnkoZert bei der Antragstellung zu vereinbaren.
Zertifizierung vor Ort
Der zeitliche Ablauf der Zertifizierung wird über einen Auditplan festgelegt, der durch die Fachexperten in Abstimmung mit dem Zentrum erstellt wird. Die Fachexperten begehen in dem Zertifizierungsaudit die verschiedenen Bereiche des Zentrums. Auch finden Begehungen der externen Kooperationspartner statt. Anhand der von dem Zentrum im Erhebungsbogen gemachten Angaben wird von den Fachexperten die Erfüllung der Fachlichen Anforderungen über Einsichtnahme von diversen Unterlagen und Gesprächen mit den Mitarbeitern überprüft. Das Zertifizierungsaudit vor Ort endet mit dem Abschlussgespräch, bei dem die Fachexperten das Ergebnis des Audits bekannt gibt und eine Empfehlung hinsichtlich der Zertifikatserteilung ausspricht.
Bewertung Behebung Abweichung
Werden in dem Zertifizierungsaudit Abweichungen gegenüber den Fachlichen Anforderungen festgestellt, dann sind diese innerhalb einer Frist (max. 3 Monate) durch das Zentrum zu beheben. Die Behebung der jeweiligen Abweichung wird von dem Fachexperten bewertet. Dies kann in Form einer Unterlagenbewertung oder über ein Nachaudit vor Ort erfolgen.
Bewertung durch Ausschuss
Der Fachexperte ist lediglich befugt, eine Empfehlung über die Zertifikatserteilung auszusprechen. Die schlussendliche Zertifikatserteilung erfolgt durch den Ausschuss Zertifikatserteilung, der in der Regel der Empfehlung des Fachexperten folgt. Durch den Ausschuss Zertifikatserteilung können zusätzliche Auflagen definiert werden, die Voraussetzung für die Erteilung des Zertifikates sind.
Zertifikatserteilung
Nach positiver Rückmeldung durch den Ausschuss Zertifikatserteilung kann das Zertifikat erteilt werden, vorausgesetzt der Nachweis über die erfolgreiche Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystem liegt ebenfalls vor. Mit dem Zentrum wird die Gestaltung des Zertifikates abgestimmt und die Art der Übergabe vereinbart.
Überwachungsaudit
Die Erfüllung der Fachlichen Anforderungen und die Weiterentwicklung des Zentrums werden jährlich stichprobenartig durch Fachexperten vor Ort überprüft. Von dem Zentrum ist im Vorfeld (ca. 4 Wochen) der aktualisierte Erhebungsbogen (incl. Anlagen) bei OnkoZert einzureichen. Schwerpunkt bei diesen Überwachungsaudits bilden u.a. die in den Berichten zu den letzten Audits gemachten Hinweise/Feststellungen sowie die Kennzahlendarlegung.
Wiederholaudit
Die Gültigkeitsdauer der Zertifikate beträgt 3 Jahre. Vor Ablauf der Gültigkeitsdauer wird das zertifizierte Zentrum einer Überprüfung unterzogen, die hinsichtlich Umfang und Vorgehensweise einer Erstzertifizierung ähnelt.
Reduzierter Auditzyklus
Ein zertifiziertes Zentrum, welches in der Vergangenheit überdurchschnittlich gute Auditergebnisse erzielt hat, kann eine Reduktion des Auditzyklus (REDZYK) beantragen. Eine Reduktion des Auditzyklus bedeutet, dass alternativ zu einer Auditdurchführung vor Ort die Zertifizierungsanforderungen über eine Dokumentenprüfung betrachtet werden. Ausgenommen hiervon sind Wiederholaudits, die im Vorfeld einer möglichen Zertifikatsverlängerung verbindlich durchzuführen sind.
Das Verfahren „Reduktion Auditzyklus“ ist zweigeteilt. In einem ersten Schritt wird von OnkoZert die Bewertung der formalen Voraussetzungen für die Reduktion des Auditzyklus vorgenommen, in der über die Erfüllung der Voraussetzungen zum reduzierten Auditzyklus entschieden wird. Die Voraussetzungen sind in dem „Antrag und Bestimmungen Reduktion Auditzyklus“ (Stand 25.01.2024) erläutert.
Die schlussendliche Bewertung „Reduktion Auditzyklus“ erfolgt durch einen für das Verfahren „Reduktion Auditzyklus“ beauftragten Fachexperten. Dafür müssen alle hierfür notwendigen Unterlagen vorliegen (aktueller Erhebungsbogen inkl. Anlagen, Stellungnahme Auditbericht, und ggf. weiterer Nachweise). Alle weiteren Informationen zum Verfahren entnehmen Sie bitte dem Dokument „Antrag und Bestimmungen Reduktion Auditzyklus“.
Antrag und Bestimmungen Reduktion Auditzyklus
(Stand 25.01.2024)
Administration REDZYK
+49 (0)7 31 / 70 51 16 - 11
s.unterberg@onkozert.de
Hinweise | Dokumente
Jahresberichte
Für die Zertifizierungssysteme der Deutschen Krebsgesellschaft werden sogenannte Jahresberichte erstellt. Diese Jahresberichte enthalten Auswertungen zu den im Zertifizierungsprozess betrachteten Kennzahlen. In dem Jahresbericht der Onkologischen Zentren sind ergänzend zu den Strukturdaten der Onkologischen Zentren auch einige grundlegende Angaben zu dem Zertifizierungssystem dargestellt.
Jahresbericht Darmkrebszentren | Veröffentlicht |
20.06.2024 | |
30.06.2023 | |
24.06.2022 | |
16.06.2021 | |
01.04.2020 | |
14.06.2019 | |
02.03.2018 |
Jahresbericht Pankreaskarzinomzentren | Veröffentlicht |
09.09.2024 | |
12.06.2023 | |
14.06.2022 | |
28.04.2021 | |
30.04.2020 | |
10.04.2019 | |
22.05.2018 |
Jahresbericht Leberkrebszentren | Veröffentlicht |
02.09.2024 | |
12.06.2023 | |
14.06.2022 | |
28.04.2021 | |
20.07.2020 | |
10.04.2019 | |
11.06.2018 |
Jahresbericht Magenkrebszentren | Veröffentlicht |
09.09.2024 | |
12.06.2023 | |
14.06.2022 | |
28.04.2021 | |
14.07.2020 | |
10.04.2019 | |
23.05.2018 |
Jahresbericht Speiseröhrenkrebszentren | Veröffentlicht |
09.09.2024 | |
12.06.2023 | |
14.06.2022 | |
18.11.2021 |
Wir stellen Ihnen auf Anfrage gerne die Jahresberichte der vorangegangenen Jahre per E-Mail zur Verfügung. Bitte senden Sie Ihre Anfrage an info@onkozert.de.